Schankvorgarten auf Parkplätzen

Straßencafé in Berlin

Das Herausstellen von Tischen und Stühlen auf Parkplätzen

Das Bezirksamt Mitte bietet seit dem Jahr 2021 Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, Flächen im ruhenden Verkehr für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu nutzen.

Pressemitteilung vom 31. Januar 2023 zu Schankvorgärten im Bezirk Mitte

Für die bestmögliche Antragsbearbeitung hat das Straßen- und Grünflächenamt einen Leitfaden erarbeitet.
Er steht Interessierten hier zum Download zur Verfügung und soll zugleich Transparenz für die Anwohnenden bei der Bewilligungspraxis des Bezirksamtes Mitte schaffen.

  • Leitfaden für Parklets und Schankvorgärten in Parkbuchten

    PDF-Dokument (442.2 kB)

In wenigen Schritten zum Schankvorgarten

1. Bitte lesen Sie den Leitfaden für Parklets und Schankvorgärten in Parkbuchten aufmerksam durch.

2. Prüfen Sie, ob die Parkflächen vor Ihrem Lokal nicht für Menschen mit Behinderungen, E-Ladestationen oder Ladezonen gekennzeichnet sind. Beachten Sie insbesondere die Punkte 11.-21. des Leitfadens.

3. Prüfen Sie, ob die gaststättenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Anzahl der Toiletten) für eine Erweiterung gegeben sind.

4. Füllen sie das unten bereitgestellte Antragsformular bitte sorgfältig aus. Erläutern Sie die geplanten Aufbauten (Parklet, Hochbeete, Leitwände o. ä.), stellen Sie diese bildlich dar und erklären Sie uns, wie die Punkte 3. und 5. des Leitfadens sichergestellt werden. Das erspart Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung ihres Antrages.

5. Reichen Sie beim Straßen- und Grünflächenamt Mitte Ihren
  • Antrag für die Genehmigung eines Schankvorgartens
    und
  • gegebenenfalls beim Ordnungsamt Mitte den Antrag auf Erteilung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis (Änderung) ein.

Sollten Sie bisher keinen Schankvorgarten betrieben haben, benötigen wir auch die Gewerbeanmeldung bzw. bei Ausschank von alkoholischen Getränken die Gewerbeerlaubnis.
Da jede (Verkehrs-)Situation vor Ort individuell zu beurteilen ist, bedarf jede Ausnahmegenehmigung gem. §46 StVO i. V. m. §11, 13 BerlStrG hinsichtlich Nutzung von Parkplätzen stets einer konkreten
Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort. Ggf. ist ein weiterer Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen. Beauftragen Sie hierfür eine Verkehrssicherungsfirma mit der Sicherung der Schankfläche. Das Unternehmen sollte Sie in einem solchen Fall im weiteren Antragsverfahren unterstützen. Beachten Sie unten den Abschnitt “Hinweis für Verkehrssicherungsunternehmen”.

6. Ihre Genehmigung erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung. Sollten Anpassung im Antrag erforderlich sein oder Gründe gegen eine Genehmigung vorliegen, teilen wir Ihnen dies mit.

7. Richten Sie Ihre Fläche wie beantragt und genehmigt ein; FERTIG!

Die Antragsunterlagen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung können Sie digital an schankvorgarten@ba-mitte.berlin.de per E-Mail übersenden.

Hinweis für Verkehrssicherungsunternehmen
Grundlage für die verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) bildet der unten zum Download bereitgestellte Regelplan „temporäre Sondernutzungen im Parkstreifen des SGA Mitte vom 05.04.2022“. Die Schankvorgärten sind gemäß Leitfaden (siehe oben) zu sichern. In Straßenabschnitten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h ist ein Schrammbord obligatorisch.

Kosten
Die Nutzung des Straßenlandes ist gebührenpflichtig. Es werden pro Monat Sondernutzungsgebühren zwischen 12,50 € und 16,25 € pro m² und Jahr erhoben (ortsabhängig nach Wertstufe der Straße).
Zudem wird eine Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Genehmigung erhoben. Diese wird wie folgt berechnet: Fläche bis 15 m² = 100,- €, bis 30 m² = 200,- €, jeder weitere m² = 20,- €)
Weitere Kosten entstehen durch die Beauftragung eines Verkehrssicherungsunternehmens sowie die Pflicht zur Sauberhaltung und Sicherung der Fläche.

  • Regelplan Schankvorgarten

    PDF-Dokument (230.5 kB)

  • Formular Schankvorgarten

    PDF-Dokument (141.6 kB)