Grundsätzlich können Sie immer Ihre Bereitschaft für die Übernahme des Ehrenamtes im Wahlvorstand erklären. Das Bezirkswahlamt setzt sich dann vor der nächsten Wahl oder Abstimmung mit Ihnen in Verbindung und fragt nach, ob sie als Mitglied in einem Wahlvorstand eingesetzt werden möchten.
Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand – jeweils mit bis zu neun Wahlvorstandsmitgliedern, die am Wahltag die Stimmabgabe der Wahlberechtigten und die Stimmenauszählung sicherstellen.
Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine Schulung oder durch Schulungsmaterial der Bezirkswahlämter oder des Landeswahlleiters.
Für Ihre Tätigkeit in einem Wahllokal erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt bis zu 120 € bei Übernahme eines Funktionsamtes als wahlvorstehende bzw. schriftführende Person beziehungsweise bis zu 100 € bei der Briefwahlauszählung. Zusätzlich erhalten Sie bei Schulungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung. Vorstehende oder Schriftführende erhalten zudem eine Aufwandsentschädigung für die Abholung und Rücklieferung von Wahlunterlagen von bzw. in das Bezirkswahlamt.
Zusätzlich können Dienstkräften der Berliner Verwaltung, bei dann verminderter Höhe des Erfrischungsgeldes, Freizeitausgleich für die Tätigkeit als ehrenamtlich Helfende in Anspruch nehmen. Die entsprechende Regelung hierzu finden Sie im nachfolgenden Download.
Bei weiteren Fragen, können Sie sich an 030 90 223 1870 wenden.